top of page

Allgemeine Reisebedingungen

​

Wolfgang Gayer Autovermietung, Renz u. Staiber OHG

Gayer Motorradtransporte & Reisen

Vorlage für Buchungen ab 2027

 

Rechtsgrundlagen: insbesondere §§ 651a ff. BGB und Art. 250 EGBGB; Stand 10.08.2026.

 

Diese Allgemeinen Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und Gayer Motorradtransporte & Reisen als Reiseveranstalter, soweit sie wirksam in den jeweiligen Pauschalreisevertrag einbezogen wurden. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen diesen Bedingungen vor.

§ 1 Abschluss des Pauschalreisevertrages

1. Mit der Buchung bietet der Reisende Gayer Motorradtransporte & Reisen den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage der Buchung sind die Reiseausschreibung, die vorvertraglichen Informationen, das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt sowie diese Reisebedingungen, soweit sie dem Reisenden vor Abgabe seiner Vertragserklärung zur Verfügung gestellt wurden.

2. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden zustande. Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, liegt ein neues Angebot vor. Dieses kommt zustande, wenn der Reisende es ausdrücklich oder durch eine eindeutige Handlung innerhalb der angegebenen Frist annimmt.

3. Der Buchende hat für die Vertragspflichten der von ihm mit angemeldeten Reisenden nur einzustehen, wenn er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

4. Der Reisende ist verpflichtet, Buchungsbestätigung und Reiseunterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und erkennbare Abweichungen, insbesondere bei Namen, Reisedaten, Fahrzeugdaten oder gebuchten Leistungen, unverzüglich mitzuteilen.

§ 2 Reiseleistungen und Leistungsumfang

1. Umfang und Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungsbestätigung.

2. Bei Motorrad-Pauschalreisen können insbesondere Flug- oder sonstige Beförderungsleistungen, Unterkunft, Verpflegung, Hin- und Rücktransport des Motorrades, Gepäcktransport, Transfers sowie Toureninformationen, Tourbook, Kartenmaterial und GPX-Daten Bestandteil des Reisepreises sein.

3. Leistungen, die nicht ausdrücklich als eingeschlossen bezeichnet sind, sind nicht Bestandteil des Reisepreises.

§ 3 Bezahlung

1. Nach Zugang der Buchungsbestätigung und des gesetzlich vorgeschriebenen Nachweises über die Insolvenzabsicherung wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig.

2. Die Restzahlung ist 45 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Voraussetzungen für die Fälligkeit vorliegen und in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

3. Bei Buchungen innerhalb von 45 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis nach Zugang der Buchungsbestätigung und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen fällig.

4. Leistet der Reisende fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung nicht, kann Gayer Motorradtransporte & Reisen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten und eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 4 Änderungen von Reiseleistungen

1. Änderungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss sind nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Gayer Motorradtransporte & Reisen informiert den Reisenden unverzüglich über wesentliche Änderungen.

2. Bei erheblichen Änderungen gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden, insbesondere hinsichtlich Annahme der Änderung, Rücktritt oder gegebenenfalls Annahme einer Ersatzreise.

§ 5 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittsentschädigung

5.1 Rücktrittsrecht

Der Reisende kann vor Reisebeginn jederzeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Gayer Motorradtransporte & Reisen. Aus Beweisgründen wird eine Erklärung in Textform, insbesondere per E-Mail, empfohlen.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück, verliert Gayer Motorradtransporte & Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch nach Maßgabe des § 651h BGB eine angemessene Entschädigung verlangen.

5.2 Standard-Motorrad-Pauschalreisen

Für von Gayer Motorradtransporte & Reisen veranstaltete Motorrad-Pauschalreisen mit organisiertem Hin- und Rücktransport des eigenen Motorrades gelten – vorbehaltlich einer abweichenden, vor Vertragsschluss ausdrücklich mitgeteilten Sonderregelung – folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigungen:

Zeitpunkt des Rücktritts

Entschädigung                             bis 90 Tage vor Reisebeginn                                                     20 %

                                                         89 bis 60 Tage vor Reisebeginn                                               30 %

                                                         59 bis 30 Tage vor Reisebeginn                                               50 %

                                                         29 bis 15 Tage vor Reisebeginn                                                70 %

                                                         14 bis 7 Tage vor Reisebeginn                                                   85 %

                                                         ab 6 Tage vor Reisebeginn                                                        90 %

                                                         bei Nichtantritt der Reise                                                            95 %

Die Pauschalen wurden unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktritt und Reisebeginn, der bei dieser Reiseart gewöhnlich zu erwartenden ersparten Aufwendungen sowie der gewöhnlich zu erwartenden Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen festgelegt.

Bei der Bemessung wurde insbesondere berücksichtigt, dass bei dieser Reiseart wesentliche Kosten für Motorradtransport, Transportfahrzeug, Personal, Verladung, Gepäck- bzw. Begleitfahrzeuge und weitere gemeinschaftlich genutzte Reiseleistungen durch den Rücktritt eines einzelnen Reisenden regelmäßig nicht oder nur teilweise entfallen.

 

 

 

5.3 Sonderreisen mit abweichender Kostenstruktur

Für ausdrücklich als Sonderreisen gekennzeichnete Reisen, bei denen wesentliche Reiseleistungen durch Kooperationspartner oder andere Leistungsträger erbracht werden und die Kostenstruktur wesentlich von den Standard-Motorrad-Pauschalreisen abweicht, können gesonderte Entschädigungspauschalen gelten. Die für die jeweilige Sonderreise maßgeblichen Bedingungen werden dem Reisenden vor Abgabe seiner Vertragserklärung klar und ausdrücklich mitgeteilt.

5.4 Nachweis einer niedrigeren Entschädigung

Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Gayer Motorradtransporte & Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Entschädigungsanspruch entstanden ist als die verlangte Pauschale.

5.5 Konkrete Berechnung

Gayer Motorradtransporte & Reisen bleibt vorbehalten, anstelle der Pauschale eine nach den gesetzlichen Vorschriften konkret berechnete Entschädigung geltend zu machen. Diese bestimmt sich nach dem vereinbarten Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben wird. Auf Verlangen des Reisenden wird die Höhe der konkret berechneten Entschädigung begründet.

5.6 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Ein Anspruch auf Rücktrittsentschädigung besteht nicht, soweit die Voraussetzungen des § 651h Abs. 3 BGB vorliegen.

§ 6 Umbuchungen

1. Ein Anspruch auf Änderung von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder sonstigen wesentlichen Reiseleistungen besteht nur, soweit sich ein solcher Anspruch aus gesetzlichen Bestimmungen oder einer ausdrücklichen Vereinbarung ergibt.

2. Stimmt Gayer Motorradtransporte & Reisen einer Umbuchung aus Kulanz zu, können bereits entstandene und nicht rückerstattbare Kosten von Leistungsträgern sowie ein angemessenes Umbuchungsentgelt berechnet werden, soweit dies zuvor vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

3. Eine Kulanzregelung in einem Einzelfall begründet keinen Anspruch auf entsprechende Behandlung späterer Buchungen.

§ 7 Vertragsübertragung auf einen Ersatzreisenden

Der Reisende kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erklären, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Gayer Motorradtransporte & Reisen kann die dadurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten verlangen. Bei Flugleistungen können insbesondere Kosten für Namensänderungen oder Neuausstellungen entstehen.

§ 8 Rücktritt des Reiseveranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

1. Gayer Motorradtransporte & Reisen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und die dort genannte Rücktrittsfrist eingehalten wird.

 

2. Der Rücktritt wird spätestens innerhalb der gesetzlich zulässigen Frist erklärt. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich zurückerstattet.

§ 9 Rücktritt des Reiseveranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen

Gayer Motorradtransporte & Reisen kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn das Unternehmen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. Die gesetzlichen Erstattungsansprüche des Reisenden bleiben unberührt.

§ 10 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, besteht ein Erstattungsanspruch nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und nur so weit Gayer Motorradtransporte & Reisen Aufwendungen erspart oder von Leistungsträgern Erstattungen erhält.

§ 11 Mitwirkungspflichten und Mängelanzeige

1. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich gegenüber Gayer Motorradtransporte & Reisen oder der benannten Kontaktstelle anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.

2. Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren an der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken und einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten.

3. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben unberührt.

§ 12 Motorrad, Fahrweise und Tourenmaterial

1. Bei Teilnahme mit dem eigenen Motorrad ist der Reisende für dessen ordnungsgemäße Zulassung, Verkehrssicherheit, ausreichenden Versicherungsschutz sowie die Einhaltung der Vorschriften der bereisten Länder verantwortlich.

2. Tourenvorschläge, GPX-Daten, Karten und sonstiges Tourenmaterial dienen der Reiseplanung. Der Reisende entscheidet eigenverantwortlich, ob eine Strecke unter Berücksichtigung von Wetter, Straßenverhältnissen, Fahrkönnen, Fahrzeugzustand und persönlicher Verfassung befahren wird.

3. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen und die Haftung von Gayer Motorradtransporte & Reisen für vertraglich geschuldete Reiseleistungen bleiben unberührt.

§ 13 Motorradtransport als Bestandteil der Pauschalreise

1. Soweit der Motorradtransport Bestandteil der Pauschalreise ist, hat der Reisende das Motorrad zu den mitgeteilten Übergabezeiten in transportfähigem Zustand bereitzustellen. Für Fahrzeugabmessungen, Gewicht, Anbauten und Gepäck gelten die vor Vertragsschluss bzw. rechtzeitig vor Übergabe mitgeteilten Vorgaben.

2. Besondere Fahrzeugmaße, außergewöhnliches Gewicht oder sonstige transportrelevante Besonderheiten sind bei Buchung mitzuteilen. Zusatzkosten können nur verlangt werden, soweit sie wirksam vereinbart wurden.

3. Schäden am Motorrad sind bei Übergabe bzw. Rückgabe möglichst unverzüglich zu dokumentieren und anzuzeigen. Zwingende gesetzliche Ansprüche und Fristen bleiben unberührt.

§ 14 Reiseversicherungen

Gayer Motorradtransporte & Reisen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung für Reiseabbruch, Krankheit, Unfall und erforderliche Rückbeförderung. Soweit eine Versicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Reisevertrages ist, liegt deren Abschluss im Verantwortungsbereich des Reisenden.

§ 15 Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Gayer Motorradtransporte & Reisen informiert vor Vertragsschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Der Reisende ist für die rechtzeitige Beschaffung und das Mitführen der persönlich erforderlichen Dokumente verantwortlich, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich als Reiseleistung übernommen wurde.

§ 16 Haftung

1. Für die Haftung von Gayer Motorradtransporte & Reisen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts. Zwingende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Reisebedingungen nicht eingeschränkt.

2. Soweit für einzelne Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, kann sich Gayer Motorradtransporte & Reisen hierauf im gesetzlich zulässigen Umfang berufen.

§ 17 Kommunikation, Reiseunterlagen und Kontaktdaten

1. Reiseunterlagen und Informationen können, soweit gesetzlich zulässig, auf einem dauerhaften Datenträger elektronisch übermittelt werden.

2. Der Reisende hat eine erreichbare E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Er sollte insbesondere unmittelbar vor Reisebeginn den Eingang wichtiger Reiseinformationen prüfen.

§ 18 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, können notwendige Daten an Leistungsträger, insbesondere Fluggesellschaften, Hotels, Beförderungsunternehmen und Kooperationspartner, übermittelt werden. Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen darüber, ob Gayer Motorradtransporte & Reisen bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, werden entsprechend der jeweils aktuellen Rechtslage im Impressum bzw. in den Verbraucherinformationen bereitgestellt.

§ 20 Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

2. Für Klagen des Reisenden gegen Gayer Motorradtransporte & Reisen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein hiervon abweichender Gerichtsstand wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

 

 

 

Teil B – Bedingungen für separat gebuchte Motorradtransporte

​

Dieser Teil gilt nur für reine Transportverträge, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind. Für den Motorradtransport innerhalb einer Pauschalreise gelten vorrangig die Regelungen des Pauschalreisevertrages.

§ B1 Vertragsschluss und Leistung

Der Transportvertrag kommt mit Zugang der Transportbestätigung zustande. Umfang, Abhol- und Übergabeort, Termine, Preis, zulässige Fahrzeugmaße und sonstige Leistungen ergeben sich aus Angebot und Bestätigung.

§ B2 Zahlung

Zahlungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen ergeben sich aus der Transportbestätigung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.

§ B3 Rücktritt des Kunden

Für den Rücktritt von einem separat gebuchten Motorradtransport gelten die in der Transportbestätigung ausgewiesenen, vor Vertragsschluss mitgeteilten Rücktrittsbedingungen. Diese sind gesondert anhand der typischen ersparten Aufwendungen und anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten des Transportplatzes zu kalkulieren.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, soweit eine pauschalierte Entschädigung vereinbart wird.

§ B4 Übergabe und Transportfähigkeit

Das Motorrad ist zum vereinbarten Termin in transportfähigem Zustand zu übergeben. Besondere Abmessungen, Gewicht, lose Anbauteile oder sonstige transportrelevante Besonderheiten sind vor Vertragsschluss mitzuteilen. Die bei Buchung mitgeteilten Vorgaben für Gepäck, Schlüssel, Tankfüllstand und Zubehör sind einzuhalten.

§ B5 Haftung und Schadensanzeige

Für die Haftung gelten die gesetzlichen Vorschriften und die für den konkreten Transport anwendbaren transportrechtlichen Bestimmungen. Offensichtliche Schäden sollen bei Übergabe bzw. Rückgabe gemeinsam dokumentiert und unverzüglich angezeigt werden; zwingende gesetzliche Rechte und Fristen bleiben unberührt.

 

 

Veranstalter / Unternehmer

Wolfgang Gayer Autovermietung

Renz u. Staiber OHG

Gayer Motorradtransporte & Reisen

Industriestraße 5

71665 Vaihingen/Enz-Kleinglattbach

Telefon: 07042 - 6002

E-Mail: info@gayer-motorradtransporte.net

​

Vertretungsberechtigte Person / Gesellschaftsangaben: Armin Renz

 

 

DE 166840402                                                                  Stand: 01.01.2027

Wolfgang Gayer Autovermietung

Renz und Staiber OHG

Industriestraße 5

71665 Vaihingen/Enz-Kleinglattbach

Telefon: 07042 - 6002

Fax: 07042 - 6464

Mail: info(at)gayer-motorradtransporte.net

bottom of page