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Allgemeine Geschäftsbedingungen Gayer Motorradtransporte & Reisen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen (Kunden) und uns (Reiseveranstalter) und werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zu Stande kommenden Reisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a - m BGB und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§4 - 11 BGB-InfoV und füllen diese aus.

 

§1 Abschluss des Reisevertrages

(1)Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen den Abschluss des Reise­vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden vorliegen.

 

(2) Zusätzliche Vereinbarungen, Auskünfte oder Zusicherungen von Reisebüros oder Hotels , die nicht dem vereinbarten Inhalt des Reise­vertrages entsprechen, oder den Vertag abändern und über die vertraglich zugesicherten Leistungen von Gayer Motor­radtransporte & Reisen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen, werden nicht akzeptiert und sind für uns und unsere Leistungs­pflicht nicht verbindlich.

 

 (3) Der Kunde, der die Buchung vornimmt, hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

 (4) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor an welches er für die Dauer von vierzehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Er­klärung oder Anzahlung erklärt.

 

 (5) Die Buchung der Reise oder des Transportes kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder über das Internet) erfolgen. Die Buchung eines Doppelzimmers beinhaltet die Buchung eines halben Doppelzimmers, welches mit einem weiteren Zimmerpartner belegt wird.

 

 (6) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei Vertragsabschluss wird die Firma Gayer Motorradtransporten & Rei­sen dem Kunden eine Reisebestätigung in schriftlicher Form übermitteln.

 

 (7) Die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen trägt für eventuell eintretenden Schlechtwetterbedingungen keine Ver­antwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

 

§ 2 Bezahlung

(1) Nach Erhalt der Buchungsbestätigungist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises zzgl. evtl. Versicherungsprämien zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 45 Tage vor Reisebeginn fällig sofern die Reise nicht aus dem in § 10 genannten Grund abgesagt werden kann.

(2) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen, so ist die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten entsprechend zu belasten.

(3) Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Reisepreis nicht enthalten.

 

§3 Leistungsänderung

(1) Mögliche Änderungen aus organisatorischen Gründen, abweichend von der Reisebeschreibung, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, behält sich die Firma Gayer Motorradtransporten & Reisen grundsätzlich vor, soweit sie dem Kunden zumutbar und aus organisatorischen Gründen oder witterungsbedingt zwingend erforderlich sind. Geplante Hotels, Restaurants und Cafés können durch gleichwertige ersetzt werden.

 

(2) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

 (3) Gayer Motorradtransporte & Reisen ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen über die Änderung oder die Absage der Reise, diesem gegenüber geltend zu machen.

 

§4 Rücktritt durch den Kunden

(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Firma Gayer Motor­radtransporte & Reisen unter der angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in schriftlicher Form zu erklären.

 

 

(2) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt und unter der Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Reiserücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert berücksichtigt.

 

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

  • 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises

  • 59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises

  • 29 bis 7 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises

  • ab dem 7. Tag oder bei Nichtantritt 100% des Reisepreises

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung bezogen auf Flug und Hotel.

 

§5 Motorradtransport

(1) Die Buchung eines Motorradtransportes ist verbindlich. Die Bezahlung der Anzahlung in Höhe von 25% des Transportpreises erfolgt nach Erhalt der Bestätigung bzw. Rechnung. Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück, stehen der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen die folgenden Zahlungen, unter Berück­sichtigung der zeitlichen Nähe des Zeitpunktes des Transportes, zu:

  • Bei Rücktritt ab der bestätigten Buchung des Transportes 25% des Transportpreises

  • Bei Rücktritt ab dem 50. Tag vor dem Abfahrtstag 75% des Transportpreises

  • Bei Rücktritt ab dem 30. Tag vor dem Abfahrtstag 85% des Transportpreises

  • Bei Rücktritt ab dem 20. Tag vor dem Abfahrtstag 100% des Transportpreises

Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Die Rücktrittsgebühren sind auch zu zahlen, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den angegebenen Zeiten am jeweiligen Treffpunkt einfindet oder die Reise wegen fehlender Reisedokumente nicht antreten bzw. nicht fortgesetzt werden kann.

 

(2) Die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen ist berechtigt, vom Transport zurückzutreten wenn

  • die Mindestzahl der zu transportierenden Motorräder nicht zustande kommt und

  • aufgrund höherer Gewalt.

In solchen Fällen wird ein Ersatzangebot erstellt oder bei Nichtannahme des Ersatzangebotes der volle Transportpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.

 

§6 Reiseversicherungen

Wenn Sie von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Mehrkosten­versicherung. Ebenfalls empfiehlt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Auch hier können erhebliche Kosten durch den Krankenrücktransport entstehen.

 

§7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Werden ordnungsgemäß angebotene Leistungen vom Reisenden aufgrund ihm anzurechnenden Gründen wie zum Beispiel die vorzeitige Rückreise oder sonstige zwingende, eigene Gründe, nicht in Anspruch genommen, hat er keinerlei Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

§8 Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

(1) Die Firma Gayer Motorradtransporten & Reisen kann wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl nur vom Reisevertrag zurück treten wenn:

  • in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wurde und

  • wenn in der Reisebestätigung auf diese Angaben hingewiesen wurde.

Ein Rücktritt ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Firma Gayer Motor­radtransporte & Reisen unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde unverzüglich die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurückerstattet.

 

§9 Verhaltensbedingte Kündigung

Die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen kann den geschlossenen Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Verwarnung und Abmahnung durch die Reiseleiter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter den Vertrag, so behält er sich den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

 

§10 Kündigung wegen höher Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzlichen Bestimmungen im BGB verwiesen.

§651j Wird die Reise infolge, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag alleine nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

Wird der Vertag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zu Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.

 

§11 Mitwirkungspflichten

(1) Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzu­mutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben.

 

 (2) Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651c BGB bezeichneten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der Firma Gayer Motor­radtransporten & Reisen zuvor eine angemessenen Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe un­möglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes für den Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

 (3) Schäden oder Zustellverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Reiseveranstalter dringend und unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige, der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

 

 (4) Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Hotelreservierung, Flugschein, Zugticket usw.) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.

 

§12 Beschränkung der Haftung

(1) Die vertragliche Haftung der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden ent­stehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

 (2) Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Transport­vorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen.

 

(3)Die Haftung ist ausgeschlossen für a) Fremdleistungen, z.B. Beförderungen im Linienverkehr, Motorradtransporte, Sport­veranstaltungen und Ausstellungen. Des Weiteren haftet der Veranstalter nicht für Leistungen, die mit einem besonderen Risiko verbunden sind und auf eigene Gefahr erfolgen, insbesondere gilt dies bei Verkehrsunfällen. Wir schließen jede Haftung für Minder­leistungen und/oder Schäden aus, welche durch vermittelte Transportdienstunternehmen verursacht werden. Für Störungen im Bereich von Fremdleistungen haften wir ebenfalls nicht. Für die Erbringung von Beförderungsleistungen, für Fracht und aus dieser Leistung entstehenden Schäden haftet das befördernde Unternehmen. Schäden am Frachtgut sind vom Transportkunden sofort und direkt vor Ort mittels Schadenanzeige dem verantwortlichen Transportunternehmen anzuzeigen. Diese Anzeige ist die rechtliche Voraussetzung für eine Haftung des Transportunternehmers.

 

 (4) Grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen sind Lack- und Lackschäden am Frachtgut. Für Kratzer die durch Tankruck­säcke oder Anbauteile wie Koffer, Topcase etc. entstanden sind, ist der Transportunternehmer nicht haftbar. Somit ist eine Haftung für Verspätungsschäden und allen daraus resultierenden Folgeschäden (wie Ausfall-, Miet-, Hotelkosten) ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Transportkunden sind insbesondere verpflichtet, Schäden/Mängel direkt vor Ort anzuzeigen.

Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung des Transportes bzw. Schadenmeldungen sind innerhalb einer Woche nach vertraglichem Transport beim Reiseveranstalter geltend zu machen.

 

(5) Der Reiseveranstalter haftet für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise be­inhalten, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärung-, oder Organisationspflichten vom Reiseveranstalter ursächlich geworden ist. Der Reisende ist verpflichtet, alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, alle technischen Zulassungsvorschriften und alle anerkannten Sicherheitsregeln der jeweiligen Reiseländer zu beachten. 

 

 (6)Soweit die Teilnahme an der Reise mit einem eigenen Motorrad des Kunden erfolgt, ist dieser uneingeschränkt für die Ein­haltung der Zulassungsvorschriften, eines ausreichenden Versicherungsschutzes in den besuchten Reiseländern, die einwandfreie Funk­tion und die Sicherheit des mitgeführten Motorrads verantwortlich.

 

 (7) Bei der Nutzung eines Mietmotorrads, welches als vertragliche Leistung vom Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, das Motorrad ausschließlich bestimmungsgemäß und im Einklang mit den Vorschriften des Reiselandes und den anerkannten Regeln der Technik zu gebrauchen. Technisch Defekte oder sonstige Störungen im Zusammenhang mit dem über­lassenen Motorrad sind dem Reiseleiter unverzüglich zu melden. Bei Motorradreisen haftet der Kunde als Fahrzeughalter und Fahrzeug­lenker nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen übernimmt keine Verantwortung für verursachte Unfälle jeder Art und kann im Schadensfall nicht haftbar gemacht werden.

 

 

 

(8) Von den Haftungsbeschränkungen des § 12 ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

 

§13 Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reise­endes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegen­über der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen unter der nachfolgend angegebenen Adresse erfolgen.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhin­dert worden ist.

 

§14 Verjährung

Die Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung nach §12 (1) und (2) beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder in die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hem­mung ein.

 

§15 Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften

Die Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (Doppelstaatsangehörigkeiten, Staaten­losigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reise­veranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligen diplomatischen Vertretungen.

 

§16 Bild-, Video-, und Filmaufnahmen

Die während der Reisen und Transporten der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen eventuell angefertigten Fotografien, Film- und Videoaufnahmen, etc. sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Firma Gayer Motorradtransporte & Reisen. 

 

§17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

§18 Gerichtstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

 

 

 

 

Datenschutzhinweis gem. Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Die Erhebung und Speicherung sowie Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist zur Erfüllung unserer vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen sowie zur Wahrung unserer berechtigten Interessen, insbesondere hinsichtlich der mitgliedschaftlichen Beziehungen und der Direktwerbung, erforderlich. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Abs. 1b) und Abs. 1f) DSGVO. Eine Verpflichtung, evtl. erforderliche Einwilligungen zu erteilen, besteht nicht und erteilte Einwilligungen können jederzeit - einzeln oder insgesamt - für die Zukunft widerrufen werden. Ein evtl. Widerruf ist an die A. Renz & P. Staiber OHG, Industriestraße 5, 71665 Vaihingen/Enz, E-Mail: info@gayer-motorradtransporte.net, zu richten. In diesem Fall werden die aufgrund einer Einwilligung erhobenen und gespeicherten Daten gelöscht.

 

Sie können jederzeit Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, bei Unrichtigkeit dieser Daten deren Berichtigung und bei unzulässiger Speicherung ihre Löschung fordern sowie Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen. Außerdem haben Sie jederzeit das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, soweit die Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO vorliegen. 

 

Ihre Daten werden grundsätzlich gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt. Das gilt insbesondere dann nicht, wenn darüber hinausgehende, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung Ihrer Daten externer Dienstleister. Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. Dritte in diesem Sinne können sein: Steuerberater, Buchhaltungsbüros, Datenbanken im Rahmen unseres CRM-Systems (Kundenverwaltungssystems), kooperierende Reiseveranstalter sowie Transport- und Beherbergungsunternehmen. Eine evtl. Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an öffentliche Stellen, die Ihre Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, oder an natürliche bzw. juristische Personen des Privatrechts, die ein berechtigtes Interesse an der Verwendung Ihrer Daten darlegen, oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt, oder zur Wahrung berechtigter Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f) DSGVO. 

 

 

 

 

(Stand Juni 2018)

 

 

Veranstalter:

Wolfgang Gayer Autovermietung

A. Renz & P. Staiber OHG

Gayer Motorradtransporte & Reisen

Industriestraße 5

71665 Vaihingen/Enz

 

Telefon: +49 7042 6001

Fax: +49 7042 6464

 

Email: info@gayer-motorradtransporte.net

 

Umsatzsteuer-ID: DE166840402

Handelsregisternummer: HRA 290308

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